Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Affiliate-Partnerschaften
​
zwischen
JFY – Jesus-for-you
Inhaber: Sepp Ehrig
Neue Str. 4
08262 Hammerbrücke
– nachfolgend „Affiliate“ genannt –
und
dem jeweiligen Vertragspartner
– nachfolgend „Merchant“ genannt –
​
1. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bewerbung von Produkten und/oder Dienstleistungen des Merchants durch den Affiliate auf dessen Website sowie ggf. über weitere Kanäle.
(2) Die Bewerbung erfolgt insbesondere durch die Einbindung von Affiliate-Links, die auf die Website des Merchants verweisen.
(3) Der Merchant stellt dem Affiliate die hierfür erforderlichen Tracking-Links oder Werbemittel zur Verfügung.
(4) Der Affiliate ist berechtigt, Beschreibungen, Bewertungen und Empfehlungen der beworbenen Angebote eigenständig und nach eigener ehrlicher Einschätzung zu erstellen. Eine Verpflichtung zur positiven Darstellung besteht nicht.
(5) Beide Parteien sind berechtigt, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden.
(6) Dies gilt auch insbesondere dann, wenn sich Inhalte oder Angebote des Merchants wesentlich ändern und nicht mehr mit den Grundsätzen oder der Ausrichtung des Affiliate vereinbar sind.
(7) Der Vertragsschluss sowie Vertragsänderungen und Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
​
2. Vergütung
(1) Der Affiliate erhält eine Provision für vermittelte Geschäfte („Pay-per-Sale“), sofern ein Kunde über einen bereitgestellten Affiliate-Link ein entgeltliches Geschäft mit dem Merchant abschließt.
(2) Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist eine eindeutige Zuordnung des Kunden über das Tracking-System des Merchants.
(3) Die Höhe der Provision wird individuell zwischen den Parteien vereinbart.
(4) Abrechnungszeiträume und Zahlungsmodalitäten werden ebenfalls individuell festgelegt.
(5) Der Merchant verpflichtet sich, dem Affiliate nachvollziehbare Abrechnungen bereitzustellen.
(6) Ein Anspruch auf Provision besteht nur für tatsächlich zustande gekommene und nicht widerrufene oder stornierte Geschäfte.
(7) Für Folgegeschäfte kann ein Provisionsanspruch bestehen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
​
3. Pflichten des Merchants
(1) Der Merchant stellt sicher, dass die beworbenen Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
(2) Der Merchant ist für den Betrieb und die Inhalte seiner Website allein verantwortlich.
(3) Der Merchant bemüht sich, seine Website technisch verfügbar zu halten.
​
4. Pflichten des Affiliates
(1) Der Affiliate verpflichtet sich, die bereitgestellten Links ordnungsgemäß einzubinden.
(2) Der Affiliate ist für die Inhalte seiner Website selbst verantwortlich.
(3) Der Affiliate verpflichtet sich, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, insbesondere:
-
Kennzeichnung von Werbung
-
Datenschutzbestimmungen
-
Transparenz bei Affiliate-Links
(4) Eine Bewerbung über weitere Kanäle (z. B. Social Media, E-Mail, YouTube) ist zulässig, sofern gesetzliche Vorschriften eingehalten werden und ggf. gesonderte Vereinbarungen getroffen wurden.
​
5. Haftung
(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Verantwortung für Produkte, Leistungen und Inhalte liegt ausschließlich beim Merchant.
(5) Gesetzliche Haftungsansprüche (z. B. Produkthaftung) bleiben unberührt.
​
6. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit Vereinbarung zwischen den Parteien in Kraft.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail) gekündigt werden.
​
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Affiliates Gerichtsstand.
​
8. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: April 2026